Luftsicherheitsgesetz senkt Hemmschwelle für staatliche Tötung und Bundeswehreinsatz im Innern

Seit Mittwoch verhandelt das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) über die Verfassungsmäßigkeit des Luftsicherheitsgesetzes, das im Januar dieses Jahres in Kraft getreten ist.

Mit dem Gesetz werden Schleusen geöffnet. Es ermächtigt den Verteidigungsminister, den Abschuss von zivilen Passagierflugzeugen anzuordnen, wenn "nach den Umständen davon auszugehen ist", dass das Flugzeug "gegen das Leben von Menschen eingesetzt werden soll". Der Staat maßt sich damit das Recht an, wehrlose und unschuldige Menschen auf bloßen Verdacht hin, rein vorsorglich und vorsätzlich umzubringen. Zu diesem Zweck soll die Bundeswehr als Hilfstruppe der Polizei im Inland eingesetzt werden, was bisher im Grundgesetz weitgehend ausgeschlossen ist.

Das noch von der alten, rot-grünen Bundesregierung beschlossene Gesetz folgt einem internationalen Trend: Die Schwelle für staatliche Eingriffe in demokratische Grundrechte sinkt immer tiefer. Die willkürliche Verhaftung, die Folter und selbst die Tötung von Menschen wird straflos praktiziert und gesetzlich sanktioniert.

Wer von der US-Regierung als "feindlicher Kämpfer" angesehen wird, kann ohne Urteil und rechtlichen Beistand in Guantanamo oder an einem unbekannten Ort verschwinden,. In Großbritannien hat das Parlament soeben beschlossen, dass "Terrorverdächtige" - als solche wurden auch schon friedliche Gegner des Irakkriegs verhaftet - bis zu einem Monat ohne Anklage eingesperrt werden dürfen. In Australien wurde vor einigen Monaten ein ähnliches Gesetz beschlossen. Und in Frankreich hat die Regierung ein Notstandsgesetz aus dem Algerienkrieg aktiviert, um die Jugendrevolte in den Vorstädten zu unterdrücken.

Vordergründig werden solche Maßnahmen in der Regel mit dem "Kampf gegen den Terror" gerechtfertigt. Tatsächlich reagieren die herrschenden Eliten damit auf die wachsenden sozialen Spannungen, die sie als Bedrohung empfinden. In Frankreich ist dies sehr deutlich geworden. In diesem Zusammenhang muss man auch das umstrittene Luftsicherheitsgesetz sehen.

Für den vorgeblich verfolgten Zweck, die Verhinderung von Selbstmordanschlägen mit Flugzeugen und die Rechtssicherheit von ausführenden Kampfpiloten, ist es überflüssig bis unnütz. Schon vor dem Inkrafttreten des Gesetzes sind Kampfflugzeuge der Bundeswehr mehrere Dutzend Mal im Jahr aufgestiegen, um Maschinen zu überprüfen, die vom Kurs abgekommen waren oder den Funkkontakt verloren hatten.

All diese Fälle stellten sich als harmlos heraus. Sie würden aber nach dem Luftsicherheitsgesetz zum Abschuss berechtigen, denn in einem dicht besiedelten und hoch industrialisierten Land wie der Bundesrepublik gibt es praktisch überall potenzielle Ziele für Terroranschläge.

Sollte tatsächlich ein Ernstfall eintreten, wie es am 11. September 2001 in den USA der Fall war, würde der Kampfpilot auch nach bisherigem Recht kaum bestraft. Er könnte sich zwar auf keine gesetzliche Grundlage stützen, würde aber wohl kaum bestraft, da er sich auf einen "entschuldigenden übergesetzlichen Notstand" berufen könnte.

Umgekehrt würde ihn auch das Luftsicherheitsgesetz nicht davor schützen, vor einem internationalen, beispielsweise amerikanischen Gericht verklagt zu werden. Darauf hat die Süddeutsche Zeitung hingewiesen: "Völkerrechtler beklagen einen Verstoß gegen internationales Recht, nämlich gegen das Chicagoer Abkommen über die internationale Zivilluftfahrt, das ein Verbot des unmittelbaren Einsatzes militärischer Gewalt gegen Zivilflugzeuge enthalte - und das von der Bundesrepublik unterzeichnet worden sei (Bundesgesetzblatt 1996 Teil II, Seiten 210 ff)."

In der Anhörung vor dem Bundesverfassungsgericht bestritt Innenminister Schily (SPD), dass das Gesetz den Abschuss von Passagiermaschinen zur Verhinderung eines Terroranschlages legalisiere. Denn ob ein Flugzeug tatsächlich als Waffe eingesetzt werden solle, könne man erst mit hinreichender Sicherheit feststellen, wenn es bereits zu spät sei. Die Legitimation zum Abschuss sei daher eine rein theoretische "rechtsphilosophische" Möglichkeit.

Das veranlasste die Verfassungsrichter zu der Frage, warum der Abschuss dann nicht auch im Gesetzestext ausgeschlossen sei. Eine Richterin bemerkte, ihr sei "immer unklarer, was eigentlich geregelt werden soll".

Der als links geltende grüne Bundestagsabgeordnete Christian Ströbele behauptete sogar, nur der Abschuss von ausschließlich mit Terroristen besetzten Flugzeugen werde legalisiert. Im Gesetzestext ist von einer solchen Einschränkung aber nichts zu erkennen.

In Wirklichkeit ist durchaus klar, was "geregelt werden soll". In ihrer schriftlichen Stellungnahme zur Klage hat die Bundesregierung Zeitungsberichten zufolge argumentiert, das Verbot, dass der Staat nicht töten dürfe, könne nicht stärker sein als das Gebot an den Staat, Leben zu schützen und zu retten. Die Flugzeuginsassen seien Teil der von den Terroristen genutzten Waffe, die andere Menschen töten solle. Staatliche Untätigkeit würde im Zweifel den Verlust von noch viel mehr Menschenleben bedeuten. Das Gesetz legitimiere dazu, durch rechtmäßiges Handeln Unrecht anzurichten, um noch größeres Unrecht abzuwenden.

Mit dieser Argumentation, die den Geist der Regelung sehr treffend wiedergibt, werden im Handstreich elementare Grundsätze der Demokratie, des Rechtsstaats und der Menschenrechte aufgegeben.

Bisher wurde aus dem Grundgesetz stets abgeleitet, dass der Einzelne nicht zum bloßen Objekt staatlichen Handelns gemacht werden darf. Artikel 1 Absatz 1 lautet: "Die Würde des Menschen ist unantastbar". Grundrechte, schrieb der Hamburger Rechtsprofessor Reinhard Merkel in der Zeit unter der Überschrift "Wenn der Staat Unschuldige opfert", "schützen den einzelnen, nicht den jeweils größten allgemeinen Nutzen. Wäre es anders, so wären sie keine Grundrechte."

Hier findet in der Tat ein Dammbruch statt. Ist es rechtmäßig, dass der Staat auf die bloße Vermutung einer Gefahr für die Allgemeinheit hin Unschuldige töten darf, gibt es kein Halten mehr. Erst Recht müsste dann die Folter von Verdächtigen oder auch deren Angehörigen und Bekannten erlaubt sein, wenn "nach den Umständen davon auszugehen ist", dass Gefahr für das Leben anderer droht.

Für die vorbeugende "Sicherungshaft" von Menschen, gegen die kein strafrechtlich relevanter Verdacht vorliegt, haben sich Schily und Unionspolitiker bereits ausgesprochen. Die Hemmschwelle zu polizeistaatlichen Maßnahmen soll systematisch abgesenkt werden.

Wie das Bundesverfassungsgericht in Bezug auf das Luftsicherheitsgesetz entscheiden wird, ist offen. Im Jahr 1977 hatte es einen Eilantrag von Angehörigen des von RAF-Terroristen entführten Arbeitgeberpräsidenten Hanns-Martin Schleyer abgelehnt, die Bundesregierung auf Erfüllung der Forderungen der Entführer zu verpflichten, um Schleyers Leben zu retten. Schleyer wurde dann ermordet.

Das Gericht begründete damals seine Entscheidung damit, das Grundgesetz begründe eine Schutzpflicht nicht nur gegenüber dem Einzelnen, sondern auch gegenüber "der Gesamtheit aller Bürger". Wie die staatlichen Organe dieser Schutzpflicht nachkämen, könnten sie grundsätzlich frei entscheiden. Heute würde die Opferung von Würde und Leben von einzelnen zugunsten der "Gesamtheit", die 1977 juristisch legitimiert wurde, eine ganz neue Qualität erreichen.

Das Gesetz hat auch noch einen weiteren Aspekt. Es regelt den Einsatz von Waffengewalt durch die Armee im Innern, der nach dem Grundgesetz normalerweise nicht zulässig ist. Offiziell behauptet die scheidende Bundesregierung zwar, dass es nur um einen speziellen Fall der Amtshilfe bei einem besonders schweren Unglücksfall gehe, was die Verfassung auch bisher schon zulässt. Das ist aber offensichtlich abwegig. Zunächst wird unter einem Unglücksfall nicht ein geplanter Anschlag verstanden, sondern ein Unfall wie etwa ein Zugunglück oder ein Unfall in einem Kraftwerk. Außerdem ist die Gefahrenabwehr nicht Sache des Bundes, sondern der Länder, und diese müssen die Aufgaben und Grenzen der Polizei und derjenigen Kräfte regeln, die ihr Amtshilfe leisten.

Schily und der bisherige Verteidigungsminister Peter Struck sowie der innenpolitische Sprecher der SPD Dieter Wiefelspütz haben sich ausdrücklich dafür ausgesprochen, die Verfassung falls notwendig "klarstellend" zu ändern. Die alte und designierte neue Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) bestätigte, dass man mit den neuen Innen- und Verteidigungsministern Wolfgang Schäuble und Franz Josef Jung (beide CDU) "nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Luftsicherheitsgesetz prüfen" wolle, "ob und inwieweit verfassungsrechtlicher Regelungsbedarf besteht".

Jung hatte sich kurz zuvor wesentlich deutlicher ausgedrückt. Union und SPD hätten gemeinsam in den Koalitionsverhandlungen darüber gesprochen, "dass wir es selbstverständlich für notwendig erachten, die Bundeswehr auch zur Terrorismusbekämpfung im Inland einzusetzen". Gemeinsame Linie beider Seiten sei, so Jung weiter, für entsprechende gesetzliche Reglungen zu sorgen, sobald das Bundesverfassungsgericht dies in einem noch anstehenden Urteil zum Luftsicherheitsgesetz verlange.

Siehe auch:
Innenminister Schily will Sicherungshaft einführen
(9. August 2005)
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