Anti-Terror-Paket II in Kraft

Im Eilverfahren durch die Parlamente gepeitscht

In beispielloser Eile und ohne größere Diskussion wurden kurz vor der Weihnachtspause des Parlaments zahllose Gesetzesänderungen durch Bundestag und Bundesrat gepeitscht. Am Freitag, den 14. Dezember stimmte der Bundestag mit den Stimmen von SPD, Grünen und CDU/CSU mit großer Mehrheit dem zweiten Gesetzespaket zur "Bekämpfung des Terrorismus" zu.

Wenige Tage später am Donnerstag, den 20. Dezember, passierte es mit der Unterstützung der unionsregierten Bundesländer auch den Bundesrat. Damit tritt der weitgehendste Angriff auf demokratische Grundrechte in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland zu Beginn dieses Jahres in Kraft.

Das unter Federführung von Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) unter dem Vorwand der Terrorismusbekämpfung erarbeitete Gesetzespaket beinhaltet die Änderung von 17 Gesetzen und fünf Verordnungen. Insgesamt ändern sich die Sicherheitsbestimmungen in etwa hundert Gesetzen. Pass- und Ausweisregelungen werden verschärft. Es stärkt die Befugnisse von Ausländerbehörden, Polizei, Bundeskriminalamt, Bundesgrenzschutz und Geheimdiensten, wie es sie seit der Nazidiktatur nicht mehr gegeben hat.

Die erste Beratung dieser umfangreichen und einschneidenden Gesetzesänderungen fand Ende November im Bundesrat statt. Zeitgleich gab es eine Expertenanhörung im Innenausschuss des Bundestags. Die überwiegende Mehrheit der Sachverständigen warnte in mündlichen, wie auch in schriftlich vorgelegten Gutachten vor den weitgehenden Eingriffen in die Persönlichkeitsrechte aller Bürger durch die Überwachungsmöglichkeiten und den fast unbegrenzten Zugriff auf Daten von Telefon-, E-Mail-, Bankverbindungen sowie Reisedaten durch Verfassungsschutzbehörden, das Bundeskriminalamt und Polizeibehörden.

Besonders scharf kritisiert wurde die Erweiterung der Kompetenzen für Verfassungsschutz und Bundesnachrichtendienst sowie die Vernetzung der Dateien der verschiedenen Geheimdienste (Siehe dazu wsws -Artikel vom 4. Dezember 2001: "Sachverständige warnen vor Abbau demokratischer Rechte").

Diese Bedenken wurden von der Regierung kaum zur Kenntnis genommen oder vom Tisch gewischt.

Die ursprünglich vorgesehene und heftig kritisierte Ausweisung von Ausländern und Asylsuchenden bzw. die Verweigerung der Einreise nach Deutschland aufgrund des bloßen Verdachts der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung wurde abgeändert in: "wenn Tatsachen belegen", dass die ausländische Person eine terroristische Vereinigung unterstützt. Die Tatsachen stellt die Behörde fest. So ist auch hiermit der staatlichen Willkür Tür und Tor geöffnet.

Als weiteres Zugeständnis an die Oppositionsparteien CDU und CSU und um die Zustimmung der von diesen Parteien regierten Länder im Bundesrat sicherzustellen, wurden die erweiterten Befugnisse des Bundeskriminalamtes auch auf die Landeskriminalämter ausgedehnt.

Die Eile, mit der diese Gesetze durch das Parlament gepeitscht wurden, führte dazu, dass selbst die meisten Abgeordneten gar nicht genau wussten, worüber sie abstimmten, von einer ausführlichen öffentlichen Debatte ganz zu schweigen.

Einige Zeitungen, wie das Wochenmagazin Der Spiegel machten darauf aufmerksam, dass sogar die meisten SPD-Fachpolitiker nicht oder nur sehr mangelhaft über Einzelheiten informiert waren. Erst wenige Stunden vor der abschließenden Ausschusssitzung habe der innenpolitische Sprecher der SPD Dieter Wiefelspütz das 30 Seiten starke Bündel von Änderungsanträgen vorgelegt. Darüber hinaus hätten - so das Magazin - "höchstens 4 der 17 sozialdemokratischen Ausschussmitglieder" an den Schlussverhandlungen teilgenommen. Erst nach der Abstimmung habe Wiefelspütz den Abgeordneten die wichtigsten Änderungen, über die sie gerade entschieden hatten, per E-Mail ins Büro geschickt.

Diese Vorgehensweise und die bereitwillige Abstimmung der meisten Abgeordneten für die weitest gehende Einschränkung demokratischer Rechte in der Geschichte der Bundesrepublik, ohne die konkreten Gesetzesänderungen auch nur genau zu kennen, hinderten Vertreter von SPD und Grünen nicht daran, dieses Gesetzespaket als "epochales Gesetzeswerk" und als "in jeder Einzelheit uneingeschränkt rechtsstaatlich", so der innenpolitische Sprecher der SPD, zu bezeichnen.

Volker Beck, der rechtspolitische Sprecher der Bündnisgrünen, erklärte, es sei "ein Kraftakt gelungen", der die Waage zwischen Terrorbekämpfung und Rechtsstaatlichkeit halte. Er räumte aber gleichzeitig ein, dass es ohne die Terroranschläge vom 11. September nicht möglich gewesen wäre, solch einschneidende Regelungen durchzusetzen.

Diese entlarvende Aussage weist auf den wirklichen Grund für die Eile beim Gesetzgebungsverfahren hin. Die von SPD und Grünen geführte Bundesregierung nutze die Betroffenheit und Verunsicherung nach den Terroranschlägen vom 11. September, um die weitreichendsten gesetzlichen Maßnahmen auf dem Gebiet der inneren Sicherheit durchzusetzen. Angesichts der wirtschaftlichen und sozialen Krise und der zu erwartenden Proteste strebt die Regierung seit geraumer Zeit eine drastische Staatsaufrüstung an. Viele der jetzt verabschiedeten Gesetze lagerten schon lange in den Schubladen der Innenministerien, konnten aber bisher, ohne die Keule der "Terrorismus-Gefahr", nicht durchgesetzt werden.

So drückt die Eile, mit der die jüngsten Angriffe auf die Bürgerrechte durchgepaukt wurden zweierlei aus: Erstens befürchtet die Regierung, das Anti-Terror-Argument könnte sich verbrauchen, zweitens hat sie Angst, dass die Kosten der inneren und äußeren Aufrüstung angesichts zu erwartender Proteste gegen Massenentlassungen und Sozialkürzungen immer schwieriger durchzusetzen sind.

Angriff auf Pressefreiheit

Fast unbeachtet von der Öffentlichkeit hat die rot-grüne Bundesregierung gemeinsam mit dem zweiten Anti-Terror-Paket ein Gesetz durch das Parlament geschleust, das es ermöglicht, Journalisten als Helfershelfer der Polizei zu instrumentalisieren - ohne dass sie es selbst wissen - wie es in Presseberichten heißt. Das neue "Gesetz zur Änderung der Strafprozessordnung" sieht folgendes vor: Kommunikationsunternehmen wie die Telekom speichern bis zu sechs Monate nach Rechnungsversand die Daten von Telefon-, Fax- und E-Mail-Verbindungen, um eventuelle Reklamationen bei Abrechnungen zu prüfen. Auf diese Daten können polizeiliche Ermittler zugreifen.

Diese Möglichkeit wurde bereits bisher häufig genutzt. Die Regelung, die dies bisher ermöglichte, war im Paragraf 12 des sogenannten Fernmeldeanlagengesetzes versteckt und hatte einen Haken, sie war befristet und lief zum Ende des letzten Jahres endgültig aus. Somit war eine Nachfolgeregelung aus Sicht der Strafverfolgungsbehörden dringend erforderlich.

Im größeren Rahmen sind diese Abhörmaßnahmen durch den Großen Lauschangriff abgedeckt, der noch unter der Kohl-Regierung, mit Unterstützung der damaligen Oppositionspartei SPD, eingeführt wurde. Bestimmte "Berufsgeheimnisträger" wie Geistliche (christlicher Konfessionen), Strafverteidiger und Abgeordnete waren von den Ausspähungen ausgenommen. Für Journalisten sollte dies nicht gelten.

So gibt es bereits mehrere Fälle, wo Journalisten unfreiwillig und ohne es zu wissen, zu Helfershelfern der Ermittlungsbehörden wurden. Ein Beispiel ist die Stern -Reporterin Edith Kohn, die 1998 mit dem RAF-Aussteiger Hans-Joachim Klein Kontakt aufgenommen hatte, der seit über zwanzig Jahren zurückgezogen in einem kleinen Dorf in der Normandie in Frankreich lebte und sich selbst stellen wollte. Das BKA hatte irgendwie von dem Kontakt zwischen Klein und dem Magazin Stern Wind bekommen, sich die Verbindungsdaten von Kohns privatem Telefonanschluss besorgt und war so auf die Telefonnummer von Klein in der Normandie gekommen, wo es ihn umgehend verhaftete.

Der Stern klagte gegen den rechtswidrigen Eingriff in den Schutzbereich von Journalisten vor dem Bundesverfassungsgericht. Doch diese Klage ist nach über drei Jahren noch nicht entschieden. 1984 hatte das Verfassungsgericht entschieden, dass die "Vertraulichkeit der Redaktionsarbeit" zu "den notwendigen Bedingungen einer freien Presse" gehöre. Mit dem jetzt beschlossenen Gesetz zur Änderung der Strafprozessordnung ist diese Grundbedingung der Pressefreiheit hinfällig.

Siehe auch:
Zweites Anti-Terror-Gesetzespaket: Sachverständige warnen vor Abbau demokratischer Rechte
(4. Dezember 2001)
Loading