Europäischer Gerichtshof: Regierungen dürfen EU-Zuwanderern Sozialleistungen verweigern

Der Europäische Gerichtshof hat am Mittwoch entschieden, dass Deutschland Zuwanderern aus anderen EU-Staaten Sozialleistungen verweigern darf, wenn sie nicht aktiv Arbeit suchen. Entschieden wurde der Fall einer Rumänin, die zusammen mit ihrem fünfjähringen Sohn in Leipzig lebt. Der 25-jährigen Frau wurden vom dortigen Jobcenter Sozialleistungen zur Grundsicherung verweigert, da sie in den drei Jahren ihres Aufenthaltes keinen Job hatte.

Unberücksichtigt blieb dabei, dass die junge Frau in Rumänien nur drei Jahre die Schule besuchen konnte und daher weder über einen Schul- noch einen Berufsabschluss verfügt. Es war für sie daher praktisch unmöglich, mit der zusätzlichen Belastung als Alleinerziehende adäquate Arbeit zu finden, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) in Luxemburg hat in seiner Urteilsbegründung aber argumentiert, dass das Diskriminierungsverbot innerhalb der EU bei der Inanspruchnahme von Sozialleistungen nicht greift und daher auch EU-Ausländer vom Bezug von Sozialleistungen ausgeschlossen werden können.

Mit seiner Entscheidung hat der EuGH einmal mehr den reaktionären Charakter der Europäischen Union offenbart. Wenn Arbeitern grundlegende soziale Rechte beschnitten werden können, ist das als zentraler Baustein der europäischen Einigung gepriesene Recht auf Freizügigkeit nichts weiter als ein Mechanismus zur nahezu grenzenlosen Ausbeutung. Arbeiter aus ärmeren EU-Ländern sind zwar als billige Arbeitskräfte z.B. in Deutschland „willkommen“, de facto aber nur Bürger zweiter Klasse ohne soziale und demokratische Rechte. Falls sie auf dem Arbeitsmarkt nicht gebraucht werden oder schlicht keine Arbeit finden, werden sie letztlich gezwungen in ihr Herkunftsland zurückzukehren. Das Recht auf Freizügigkeit existiert für sie lediglich auf dem Papier.

Der Urteilsspruch der Luxemburger Kammer war mit Spannung erwartet worden, da in der Europäischen Union seit Monaten eine rassistische „Debatte“ um angeblichen „Sozialmissbrauch“ von Zuwanderern, insbesondere aus Bulgarien und Rumänien, schwelt und die Freizügigkeit für sogenannte „Armutszuwanderer“ immer offener in Frage gestellt wird. Die Richter am EuGH haben dieser nationalistischen Hetze in ihrer Urteilsbegründung neue Nahrung gegeben. Sie haben verdeutlicht, dass der im EU-Recht verankerte Grundsatz der Gleichbehandlung von EU-Zuwanderern im gesamten Raum der EU gegenüber nationalstaatlichen Regelungen des Anspruchs auf Sozialleistungen nachrangig ist.

In der Urteilsbegründung wird herausgestellt, dass die „Unionsbürgerrichtlinie“, die allen EU-Bürgern vorgeblich das Recht einräumt, „sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedsstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten“, nicht Migranten umfasst, die zur Sicherung des Lebensunterhaltes auf Sozialleistungen angewiesen sind. Der Bezug von Sozialleistungen rechtfertige zwar keine unmittelbare Ausweisung, so die Richter, räume den Mitgliedsstaaten aber das Recht ein, den weiteren Aufenthalt zu verweigern.

Weiter weicht der Urteilsspruch das Diskriminierungsverbot aufgrund der Staatsangehörigkeit massiv auf. Zuwanderern aus anderen EU-Staaten dürfen nach Ansicht der Richter bei der Inanspruchnahme von Sozialleistungen anders behandelt werden als Staatsangehörige des jeweiligen Mitgliedsstaates. Im Urteil heißt es, dass die Mitgliedsstaaten der EU „die Möglichkeit haben, nicht erwerbstätigen Unionsbürgern, die von ihrer Freizügigkeit allein mit dem Ziel Gebrauch machen, in den Genuss der Sozialhilfe eines anderen Mitgliedstaats zu kommen, ... Sozialleistungen zu versagen.“

Die Große Kammer in Luxemburg folgte damit weitgehend der Argumentation des Generalanwalts beim EuGH, Melchior Wathelet. Dieser hatte bereits in seinem Gutachten zu dem Fall im Mai dieses Jahres erklärt, dass Zuwanderer, „die von ihrer Freizügigkeit Gebrauch machen, ohne sich integrieren zu wollen, eine Belastung für das Sozialhilfesystem werden“. Die Verweigerung von Sozialleistungen verhindere daher „Missbräuche und eine gewisse Form von ‚Sozialtourismus‘“.

Dass der EuGH dem Gutachten Wathelets nun folgte, ist Wasser auf die Mühlen all derer, die EU-Zuwanderern grundlegende soziale Rechte streitig machen wollen und sie als „Sozialtouristen“ verunglimpfen. Dementsprechend haben sie den Urteilsspruch aus Luxemburg bejubelt.

Eine Sprecherin der EU-Kommission in Brüssel erklärte, der Grundsatz der Freizügigkeit bedeute „nicht das Recht auf freien Zugang zu Sozialsystemen der Mitgliedstaaten“. Noch deutlicher wurde der Europaabgeordnete der CSU, Markus Ferber, der dem Urteil ebenfalls viel Positives abgewinnen konnte: „Das schafft Klarheit für die deutschen Gerichte und schiebt dem gezielten Zuzug in die Sozialsysteme in Europa einen Riegel vor.“

Die Bundesregierung sieht sich in dem Urteil bestätigt. Gerade erst hat der Bundestag die von der Großen Koalition beschlossenen schärferen Gesetze gegen „Armutszuwanderung“ verabschiedet. Das beschlossene Gesetzespaket sieht Ausweisungen und Wiedereinreiseverbote für arbeitslose EU-Zuwanderer ebenso vor wie die Beschneidung des Anspruchs auf Sozialleistungen für arbeitsuchende Migranten.

Die Innenexpertin der SPD im Europaparlament, Birgit Sippel, sieht das Urteil des EuGH daher ganz im Sinne der schärferen Gesetze. Sie erklärte, dass „Personen, die sich nachweislich nicht in den Arbeitsmarkt integrieren wollen, der Anspruch auf Sozialleistungen verweigert werden darf“.

In den reaktionären Chor stimmten auch die Oppositionsparteien ein. Der Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bundestag, Anton Hofreiter, verdrehte das Urteil dafür in sein Gegenteil. Im britischen Guardian wird er mit der absurden Aussage zitiert, der Europäische Gerichtshof habe „das Recht auf Freizügigkeit bestätigt“. Es sei klar gestellt worden, „dass Personen, die in ganz Europa auf Arbeitssuche sind, Anspruch auf Sozialleistungen haben“. Die innenpolitische Sprecherin der Linksparteifraktion schrieb in einer Pressemitteilung, dass sich das Urteil lediglich „auf extrem seltene Fälle“ beziehe und „zentrale Fragen offen“ lasse.

Auch in Großbritannien, wo Premierminister David Cameron gegen angeblichen Sozialmissbrauch von Arbeitern aus Osteuropa hetzt, wurde der Urteilsspruch wohlwollend aufgenommen. Sowohl die regierenden Konservativen als auch die oppositionelle Labour-Partei begrüßten das Urteil für das, was es ist: ein Arbeitsauftrag an die Regierung, die Sozialgesetze zu verschärfen und arbeitsuchende EU-Zuwanderer von Sozialleistungen auszuschließen.

Nicht anders sieht es in den Niederlanden oder in Belgien aus. Spiegel Online berichtete, dass dort von den Regierungen Briefe an arbeitslose EU-Zuwanderer verschickt werden, in denen sie als „Belastung“ bezeichnet und zur Ausreise aufgefordert werden.

Betrachtet man die Tatsachen, erscheint die ganze Diskussion und die Anrufung des Europäischen Gerichtshofes durch das Leipziger Sozialgericht als grotesk. Bis heute haben weder die Bundesregierung in Deutschland noch die britische Regierung, die Zuwanderern am vehementesten pauschal „Sozialmissbrauch“ unterstellen, Zahlen vorgelegt, die diese Behauptung untermauern könnten.

Tatsächlich unterscheiden sich die Zuwanderer aus Bulgarien und Osteuropa in den Statistiken der Arbeitsämter kaum von Arbeitern mit deutscher oder britischer Staatsangehörigkeit. Ihre Arbeitslosenquote liegt nur geringfügig über dem nationalen Durchschnitt. Der Bezug von Sozialleistungen besteht in Deutschland in den meisten Fällen in „Aufstockungen“, da der Hungerlohn, den diese Zuwanderer oftmals bekommen, nicht ausreicht, um eine Familie zu ernähren.

Von Sozialleistungen sind sie zudem häufig abgeschnitten, obwohl sie Anspruch darauf hätten. In deutschen Jobcentern ist es beispielsweise gängige Praxis, Arbeitern, die kein Deutsch sprechen, keine Antragsformulare auszuhändigen. Entscheidungen ziehen sich häufig über Monate hin.

Selbst neue Zahlen des Nürnberger Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), die die Süddeutsche Zeitung vorab veröffentlichte und die einen angeblich dramatischen Anstieg der Hartz IV-Bezieher unter rumänischen und bulgarischen Zuwanderern belegen sollen, zeigen bei näherer Betrachtung nur das Ausmaß der grassierenden Armut und Verelendung in bestimmten Regionen und Städten Deutschlands.

So ist dem IAB zufolge zwar die Anzahl der Hartz IV-Bezieher unter rumänischen und bulgarischen Zuwanderern vom Juli 2013 zum Juli 2014 binnen eines Jahres von 38.000 auf rund 66.500 gestiegen. Aber erstens ist auch die Zahl der aktiven Arbeiter aus den beiden südosteuropäischen Länder ähnlich stark gestiegen, und zweitens ist der Anstieg der Hartz IV-Empfänger besonders dort bemerkbar, wo die Armutsquote und Arbeitslosenrate ohnehin astronomische Höhen erklimmen, nämlich beispielsweise in Berlin und Duisburg. Die Behauptung, dass dort eine „gezielte Einwanderung in Sozialsysteme“ stattfinde, ist nichts als ein billiger statistischer Taschenspielertrick, die der rassistischen Hetze Vorschub leistet.

Das Urteil des EuGH wird gravierende Folgen für arbeitsuchende Zuwanderer haben. Abgeschnitten von sozialen Rechten und ohne materielle Existenzsicherung wird ihnen die Arbeitssuche faktisch unmöglich gemacht. Die Verfestigung ohnehin prekärer Lebensbedingungen in abbruchreifen Wohnungen ohne Heizung und Strom, ohne geregelten Zugang zur Gesundheitsversorgung oder zum Schulbesuch wird daher unter Zuwanderern ebenso zunehmen wie ausbeuterische, irreguläre Beschäftigungsverhältnisse zu Hungerlöhnen.

Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes, dass arbeitslose oder arbeitsuchende Migranten aus anderen EU-Staaten keinen Anspruch auf Sozialleistungen haben, ist eine ernste Warnung an die gesamte Arbeiterklasse. Grundlegende soziale Rechte auf ein Existenzminimum sind in Europa keineswegs gesichert, sondern werden von der Europäischen Union und den nationalen Regierungen systematisch zerschlagen.

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