USA: Richter weist Klage der Demokratischen Partei zurück

Urteil enthüllt Verschwörung der Demokraten gegen Assange und WikiLeaks

Am Dienstagabend wurde ein Urteil des Richters John Koeltl vom US-Bezirksgericht für den südlichen Teil von New York veröffentlicht, das einen schweren Schlag für die von den USA angeführte Verschwörung gegen den WikiLeaks-Gründer Julian Assange darstellt.

Richter Koeltl, der von Bill Clinton nominiert wurde und zuvor stellvertretender Sonderermittler im Sonderermittlungsausschuss zum Watergateskandal war, wies eine Klage des Nationalkomitees der Demokratischen Partei (DNC) vom April 2018 „rechtskräftig“ zurück. Das DNC behauptete darin, WikiLeaks sei zivilrechtlich haftbar für eine Verschwörung, die es mit der russischen Regierung eingegangen sei, um E-Mails und Daten des DNC zu stehlen und der Öffentlichkeit zuzuspielen.

Jennifer Robinson, eine führende Anwältin in der Verteidigung von Assange, und andere WikiLeaks-Anwälte begrüßten das Urteil als einen „wichtigen Sieg für die Meinungsfreiheit.“

Die Entscheidung entlarvt die Verschwörung, an der die Demokratische Partei beteiligt ist, um die Meinungsfreiheit anzugreifen und die Verbrechen des US-Imperialismus und die korrupten Aktivitäten der beiden Parteien der Wall Street zu vertuschen. Richter Koeltl erklärte:

„Wenn WikiLeaks nur deshalb strafrechtlich dafür belangt werden könnte, dass Dokumente über die politischen Strategien des DNC zur Finanzierung und zur Gewinnung von Wählern veröffentlicht wurden, weil das DNC sie als 'geheim' und Geschäftsgeheimnisse bezeichnet, dann könnte dieses Schicksal jede Zeitung und jedes Medium treffen. Aber das würde ein rein privates Interesse an Privatsphäre auf unzulässige Weise höher bewerten als das im 1. Zusatzartikel verankerte Interesse an der Veröffentlichung von Angelegenheiten von höchstem öffentlichem Interesse.“

Die internen Kommunikationen des DNC, die von Wikileaks veröffentlicht wurden, haben den amerikanischen Wählern einen Blick hinter die Kulissen einer der beiden großen Parteien der USA während einer Präsidentschaftswahl erlaubt. Diese Art von Informationen ist genau diejenige, die am stärksten durch den 1. Zusatzartikel der Verfassung geschützt ist.

Das Urteil deckt den illegalen Charakter der Verschwörung der US-Regierung auf, die von den Regierungen Großbritanniens, Ecuadors, Australiens und Schwedens sowie sämtlichen Leitmedien und dem politischen Establishment mit dem Ziel unterstützt wird, Assange an die USA auszuliefern. Dort drohen ihm 175 Jahre in einem Bundesgefängnis, u.a. wegen Spionage.

Der Kläger in diesem Zivilverfahren – die Demokratische Partei – ist auch seit mehr als zehn Jahren Chefankläger Assanges im Staatsapparat. In der Zeit der Obama-Regierung hatten Demokratische Beamte des Justizministeriums das Strafverfahren gegen Assange vorbereitet, ihre Überbleibsel haben dies unter der Trump-Regierung fortgesetzt.

Die Zurückweisung der Klage entlarvt die immensen und bisher verschwiegenen Interessenkonflikte, das Fehlverhalten in Verfahrensfragen und den kriminellen Missbrauch des Rechtsstaates durch die Beteiligten. Das Strafverfahren gegen Assange hat nichts mit Tatsachen zu tun, sondern zielt darauf ab, ihn dafür zu bestrafen, dass er die Wahrheit über die Kriegsverbrechen des US-Imperialismus und seiner Verbündeten gesagt hat.

Der Richter nannte WikiLeaks eine „internationale Nachrichtenorganisation“ und Assange einen „Herausgeber“. Damit widerlegte er die Lügen der Leitmedien, laut denen Assange keinen besonderen Schutz durch den Zusatzartikel 1 genieße. Koeltl fuhr fort: „Im Prozess New York Times Co. vs. United States, dem wichtigsten Verfahren um die 'Pentagon Papers' [durch die die Machenschaften der US-Regierung im Vietnamkrieg aufgedeckt wurden] verteidigte der Oberste Gerichtshof das Recht der Presse, Informationen von öffentlichem Interesse zu veröffentlichen, die auf Dokumenten basieren, die von einer dritten Partei entwendet wurden.“

Rechtlich gesehen hat das Gericht, indem es WikiLeaks' Antrag auf Abweisung der Klage zugestimmt hat, entschieden, dass das DNC keine „faktisch plausible“ Argumentation vorgelegt hat. Bei einem Antrag auf Klageabweisung muss ein Richter alle Fakten, die der Kläger vorlegt, als wahr akzeptieren. Hier hat der Richter geurteilt, dass kein Faktenermittler „in vernünftiger Weise zu dem Schluss kommen kann, dass der Beklagte für das angebliche Fehlverhalten zur Rechenschaft gezogen werden kann“, selbst wenn die vom DNC vorgebrachten Fakten zutreffen würden.

Der Richter ging noch einen Schritt weiter und bezeichnete die Argumente des DNC als „fadenscheinig“. Weiter erklärte er: „Das DNC nennt zu keinem Zeitpunkt irgendwelche Tatsachen“, um zu beweisen, dass Assange oder WikiLeaks „am Diebstahl ihrer Informationen beteiligt waren.“

Richter Koeltl erklärte, das Argument des DNC, Assange und WikiLeaks hätten „mit der Russischen Föderation konspiriert, um das Material des DNC zu stehlen und zu verbreiten“ decke sich „in keiner Weise mit den Fakten.“ Der Richter erklärte weiter, das Gericht „ist nicht verpflichtet, abschließende Unterstellungen als Tatsachen zu akzeptieren.“

Der Richter wies außerdem das Argument des DNC zurück, WikiLeaks sei durch seine Beziehungen zu Russland schuldig und bezeichnete die angebliche Verbindung zwischen Assange und der russischen Regierung als „irrelevant“. Er erklärte: „Eine Person hat das Recht, gestohlene Dokumente zu veröffentlichen, die der Herausgeber von einer Quelle bezogen hat, sofern er nicht an dem Diebstahl beteiligt war.“

Koeltl wies auch die Behauptung des DNC zurück, WikiLeaks könne „als postfaktischer Mitverschwörer für den Diebstahl der Dokumente zur Verantwortung gezogen werden.“ Er bezeichnete dieses Argument als „nicht überzeugend“ und schrieb, es würde verfassungsmäßigen Schutz „aushöhlen“: „Eine solche Regel würde jeden Journalisten, der einen Artikel veröffentlicht, der auf gestohlenen Informationen basiert, zum Mittäter des Diebstahls machen.“

In seiner Klage vom April 2018 hatte das DNC eine Reihe von Behauptungen vorgelegt, die jetzt als dreiste Lügen entlarvt wurden. Es hatte u.a. behauptet, Assange, Trump und Russland hätten „die Fähigkeit des DNC untergraben und beeinträchtigt, den amerikanischen Wählern die Werte und Visionen der Partei zu vermitteln.“

Weiter unterstellte die Klage: „Der russische Geheimdienst untersuchte daraufhin die gestohlenen vertraulichen Materialien durch GRU-Mitarbeiter #1 sowie WikiLeaks und Assange, die aktiv von Trumps Wahlkampfteam und seinen Partnern unterstützt wurden, als sie die Informationen zu einem Zeitpunkt und in einer Art der amerikanischen Öffentlichkeit präsentierten, der ihren gemeinsamen Zielen diente.“

Als das DNC seine Klage einreichte, schrieb die New York Times, das Dokument beruhe auf „der Öffentlichkeit bekannten Tatsachen“ und „Informationen, die in Medienberichten und späteren Gerichtsverfahren enthüllt wurden.“ Die Times schrieb, das Gerichtsverfahren „vollzieht sich inmitten eines Strudels zunehmender Untersuchungen gegen Trump, seine Partner und ihre Interaktionen mit Russland“.

Es ist zutiefst ironisch, dass Richter Koeltl in seinem Urteil die Pentagon Papers zitiert und sich auf das Verfahren New York Times Co. v. United States beruft.

Die unbegründete Klageschrift des DNC führte die New York Times in acht Einzelfällen als „Beweis“ für die Beziehungen von Assange und WikiLeaks zu Russland, u.a. in Artikeln der Times-Reporter Andrew Kramer, Michael Gordon, Niraj Chokshi, Sharon LaFraniere, K. K. Rebecca Lai, Eric Lichtblau, Noah Weiland, Alicia Parlapiano und Ashley Parker, sowie in einem Artikel von Charlie Savage vom Juli 2016 mit dem Titel „Überzeugter Clinton-Gegner Assange stimmte Veröffentlichung von E-Mails auf Parteitag der Demokraten ab.“

Nur wenige Wochen bevor der erste dieser Artikel geschrieben wurde, hatte die New York Times im März 2018 James Bennett auf den Posten des Leitartikelredakteurs gebracht. James Bennetts Bruder Michael Bennett ist Präsidentschaftskandidat, Senator aus Colorado und ehemaliger Vorsitzender des DNC für das Komitee für die Senatswahlen. Im Jahr 2018 unterzeichnete Bennett einen Brief an Vizepräsident Mike Pence, in dem er erklärte, er sei „äußerst besorgt“, dass Ecuador Assange das Asyl noch nicht entzogen habe. Dieser war damals noch in der ecuadorianischen Botschaft in London gefangen.

In dem Brief hieß es: „Es ist von entscheidender Bedeutung, dass Sie [dem ecuadorianischen] Präsident[en] [Lenin] Moreno die Bedenken der USA wegen der anhaltenden Unterstützung Ecuadors für Assange mitteilen, zu einer Zeit, da WikiLeaks seine Bestrebungen zur Untergrabung demokratischer Prozesse weltweit fortsetzt.“

Nachdem die Trump-Regierung im April 2019 Anklagen gegen Assange bekanntgab, schrieb die Redaktion der New York Times unter James Bennetts Leitung: „Die Regierung hat es gut angefangen, indem sie Assange wegen eines unbestreitbaren Verbrechens angeklagt hat.“ Zwei Wochen später kündigte Michael Bennett seine Präsidentschaftskandidatur an. Die Leitartikel der Times unterstützten ihn dabei seither mit wohlwollender Berichterstattung.

Die Times veröffentlichte am Mittwoch auf Seite 25 einen kurzen Artikel mit sechs Abschnitten unter der Überschrift „Klage des DNC gegen Wahl abgewiesen.“ In der Onlineausgabe brachte sie an auffallender Stelle einen Link zur Sonderseite des Mueller-Berichts, der auf den gleichen, vom DNC verbreiteten Lügen basiert, die Koeltl im Bezirksgericht nachdrücklich zurückgewiesen hat.

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