Jörg Baberowski ist zum zweiten Mal mit dem Versuch gescheitert, Kritik an seinen rechtsradikalen und geschichtsrevisionistischen Positionen per Gerichtsentscheid zu verbieten.
Der Humboldt-Professor wollte der Sozialistischen Gleichheitspartei unter Androhung einer hohen Geldstrafe durch das Hamburger Landgericht untersagen lassen, ihm „Geschichtsfälschung“ zu attestieren. Als das Gericht zu erkennen gab, dass es gegen Baberowski entscheiden werde, zog dieser seinen Antrag auf eine einstweilige Verfügung zurück. Er muss nun die Kosten des Verfahrens (324 O 502/17) tragen.
Bereits im Juni war Baberowski vor dem Oberlandesgericht Köln dem Asta der Universität Bremen unterlegen, dem er verbieten wollte, ihn als „rechtsradikal“, „gewaltverherrlichend“ und „rassistisch“ zu bezeichnen. Das Gericht stellte damals in der mündlichen Verhandlung fest, dass Baberowski vom Asta korrekt zitiert worden sei und dessen Bewertungen deshalb legitim seien.
Nun ist das Landgericht Hamburg zum Schluss gelangt, dass es auch legitim sei, Baberowskis historische Arbeiten als „Geschichtsfälschung“ zu bezeichnen. Es bestätigt damit, dass es keine Trennung zwischen dem rechtsradikalen Propagandisten Baberowski und seinem Wirken als Akademiker gibt.
Baberowski hatte die SGP am 29. September, also kurz nach dem Wahlerfolg der AfD, schriftlich aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und sich zu verpflichten, den folgenden Satz nicht mehr zu verbreiten: „Jörg Baberowski nennt sich Historiker, aber er betreibt eigentlich Geschichtsfälschung.“ Zur Begründung hieß es, der Vorwurf sei „wissenschaftlich unwahr und vorsätzlich persönlichkeitsverletzend“.
Als die SGP der Aufforderung nicht nachkam, beantragte der Professor am 17. Oktober beim Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung mit dem gleichen Inhalt. Der Vorwurf der Geschichtsfälschung müsse vom Gericht entweder als „unwahre Tatsachenbehauptung“ oder als „rechtswidrige und das Persönlichkeitsrecht des Antragstellers massiv verletzende Äußerung“ bewertet werden, hieß es in der Begründung des Antrags. Bei Zuwiderhandlung forderte Baberowski die Verhängung eines Ordnungsgelds von bis zu 250.000 Euro oder Ordnungshaft von bis zu zwei Jahren.
Die SGP reichte vorsorglich eine Schutzschrift ein, damit das Gericht keine einstweilige Verfügung erlassen konnte, ohne sie vorher anzuhören. In diesem Schriftsatz argumentierte die SGP, dass die Bewertung von Baberowskis Arbeiten als Geschichtsfälschung nicht nur rechtens, sondern politisch notwendig sei. „Herr Baberowski verharmlost systematisch die Verbrechen des Nationalsozialismus und verteidigt den Nazi-Apologeten Ernst Nolte“, heißt es darin.
Baberowski hatte im Februar 2014 gegenüber dem Spiegel erklärt: „Nolte wurde Unrecht getan. Er hatte historisch recht.“ Er bezog dies ausdrücklich auf die Relativierung des Holocaust. In dem Spiegel-Artikel heißt es: „Sogenannte Konzlager gab es in Russland schon 1918. Nahe Moskau zum Beispiel haben vier Leute in einem Jahr 20.000 Menschen erschossen.“ Als Beleg zitierte der Autor des Artikels, Dirk Kurbjuweit, Baberowski: „Im Grunde war es das Gleiche: industrielle Tötung.“
Im selben Kontext äußerte Baberowski: „Hitler war kein Psychopath, er war nicht grausam. Er wollte nicht, dass an seinem Tisch über die Judenvernichtung geredet wird. Stalin dagegen hat die Todeslisten voller Lust ergänzt und abgezeichnet, er war bösartig, er war ein Psychopath.“
In der Schutzschrift der SGP heißt es dazu: „Die Aussage, Hitler habe zu Tisch nicht über die Judenvernichtung geredet, ist eine blanke Geschichtsfälschung, die dazu dient, die Grausamkeit der Nazis und ihres Führers Hitler zur Disposition zu stellen.“ Die SGP führte außerdem zahlreiche weitere Belege für ähnliche Relativierungen von NS-Verbrechen in Baberowskis Werk an.
In einer ersten Verfügung vom 24. Oktober deutete die Zivilkammer 24 des Landgerichts Hamburg an, dass sie nach Lektüre des Antrags und der Schutzschrift gegen Baberowski entscheiden werde. Sie gab eine Frist von einer Woche für das Einreichen weiterer Schriftsätze.
Die Kammer begründete ihre Haltung damit, dass der Vorwurf der Geschichtsfälschung auch die falsche Einordnung historischer Ereignisse umfasse. „Hierzu hat indes die Antragsgegnerin [die SGP] in der Schutzschrift hinreichend vorgetragen, beispielsweise reicht das nach der Schutzschrift von dem Antragsteller verbreitete Zitat über Hitler und Stalin aus“, heißt es in der Verfügung der Vorsitzenden Richterin Simone Käfer. Einen Tag später zog Baberowski seinen Antrag „aufgrund der gerichtlichen Hinweise“ zurück.
Baberowskis Niederlage ist auch deshalb bemerkenswert, weil er, obwohl er in Berlin wohnt und die SGP ihren Sitz ebenfalls in Berlin hat, diese vor dem Landgericht Hamburg verklagte, das „unter Journalisten als ziemlich scharf gilt“ (Spiegel). Doch selbst dieses Gericht konnte, wie zuvor das ebenfalls als scharf bekannte Kölner Gericht, keine Grundlage für Baberowskis Verbotsersuchen erkennen.
Die Entscheidung des Gerichts ist ein Schlag gegen alle, die Baberowskis Kritikern „Verleumdung“ und „Diffamierung“ vorwerfen. Das gilt insbesondere für die Präsidentin der Humboldt-Universität, Sabine Kunst (SPD), sowie zahlreiche Professoren, die Baberowski auch nach seiner Niederlage in Köln noch in einer gemeinsamen Stellungnahme verteidigt und seine Kritiker bedroht haben.
Die Stellungnahme, die bis heute online im offiziellen Presseportal der Humboldt-Universität steht, wirft Baberowskis Kritikern indirekt den Verstoß gegen „elementare menschliche und demokratische Grundsätze“ sowie „Extremismus und Gewalt“ vor und erklärt, „mediale Angriffe“ gegen Baberowski seien „inakzeptabel“.
Da die Unterzeichner der Stellungnahme die allgemein bekannte Tatsache schwer leugnen können, dass Baberowski in Talkshows, öffentlichen Auftritten und Aufsätzen gegen Flüchtlinge hetzt, sich in Pegida-Manier als Opfer einer „Meinungsdiktatur“ und „Tugendrepublik“ bezeichnet und dafür von der AfD und anderen rechtsradikalen Organisationen gelobt wird, gestehen sie ein, dass seine in Debatten geäußerten Positionen „durchaus kontrovers“ sind, behaupten aber, seine wissenschaftlichen Äußerungen seien „nicht rechtsradikal“ und Baberowski sei „ein hervorragender Wissenschaftler, dessen Integrität außer Zweifel steht“.
Genau das hat nun Baberowskis Niederlage in Hamburg widerlegt. Seine Geschichtsfälschungen – die Verharmlosung der Nazi-Verbrechen und die Diskreditierung der Oktoberrevolution – dienen dazu, rechtsradikale und militaristische Standpunkte zu rechtfertigen. Der rechtsextreme Ideologe lässt sich nicht vom „Wissenschaftler“ Baberowski trennen. Dieser nutzt vielmehr seine Stellung an der Universität, um seine Propaganda zu verbreiten und rechtsextreme Standpunkte salonfähig zu machen.
So führt er alle seine Interviews und Hetzartikel gegen Flüchtlinge auf der offiziellen Website der HU in der Liste seiner „wissenschaftlichen“ Publikationen auf. Auch seinen juristischen Feldzug gegen Kritiker führt er von der Anschrift der HU und nicht etwa seiner Privatadresse aus.
Auch in der Wahl seines Anwalts hat Baberowski mittlerweile keine Hemmungen mehr. Ließ er sich bisher von der Promi-Kanzlei Schertz Bergmann vertreten, arbeitete er in Hamburg mit den Szene-Anwälten der Kanzlei von Joachim Steinhöfel zusammen, der selbst aus dem rechtsextremen Milieu stammt. So war er im Juli dieses Jahres Festredner auf dem Sommerfest der rechtsradikalen Postille Junge Freiheit.
Die SGP und ihre Jugendorganisation, die International Youth and Students for Social Equality (IYSSE), haben seit Jahren auf den Zusammenhang zwischen Geschichtsfälschung und der Rehabilitierung rechtsradikaler und militaristischer Standpunkte hingewiesen.
Das 2015 im Mehring Verlag erschienene Buch „Wissenschaft oder Kriegspropaganda“, das die Auseinandersetzung an der Berliner Humboldt-Universität dokumentiert, enthält ein langes Kapitel über „Jörg Baberowskis Geschichtsfälschung“, das die Methoden, theoretischen Konzeptionen und Fälschungen Baberowskis minutiös dokumentiert und kritisiert. So stellt er die Oktoberrevolution als „Pogrom“ und Ursprung der Gewalt des 20. Jahrhunderts und als Revolte verrohter und alkoholkranker Arbeiter dar, aus der sich der Stalinismus wie der Faschismus ergeben hätten.
Die SGP und die IYSSE haben auf Dutzenden Veranstaltungen vor Tausenden Studierenden und Arbeitern über diese Fragen gesprochen und dabei viel Interesse und Unterstützung gefunden. Studierendenvertretungen in Berlin, Bremen, Hamburg, Wittenberg und anderen Universitäten haben gegen Baberowskis rechte Positionen protestiert.
Hatte eine derartige Relativierung der Nazi-Verbrechen durch Ernst Nolte in den 80er Jahren noch den Historikerstreit ausgelöst, wird Baberowski heute im akademischen Milieu und in den Medien bis auf wenige Ausnahmen gegen jede Kritik verteidigt. Die großen Zeitungen und die Vertreter sämtlicher im Bundestag vertretenen Parteien stellten sich hinter den rechtsradikalen Professor, der auch in Schulbüchern zitiert und von der Bundeszentrale für politische Bildung verlegt wird.
Baberowskis Niederlage in Köln und Hamburg ist ein Schlag gegen diese Verschwörung. Noch darf man einen Rechtsradikalen einen Rechtsradikalen und einen Geschichtsfälscher einen Geschichtsfälscher nennen. Es geht dabei, wie es im Vorwort zu „Wissenschaft oder Kriegspropaganda“ heißt, um die Frage: „Bleiben die Universitäten Zentren der Wissenschaft und der freien Auseinandersetzung? Oder werden sie wieder, wie schon früher in der deutschen Geschichte, zu staatlich gelenkten Kaderschmieden für rechte und militaristische Ideologien?“